Sachkundenachweis (SN) nach V-NISSG – Ihre Sicherheit steht an erster Stelle

Der Sachkundenachweis (SN) gemäss V-NISSG ist in der Schweiz seit dem 1. Juni 2024 für bestimmte kosmetische Behandlungen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere Anwendungen mit Laser, IPL, Ultraschall und weiteren apparativen Technologien. Dieser Nachweis bestätigt, dass eine Kosmetikerin über die notwendige Fachkompetenz verfügt, um solche Behandlungen sicher und verantwortungsvoll durchzuführen – mit dem klaren Ziel, Haut- und Augenschäden zu vermeiden.

Warum gibt es den Sachkundenachweis?

Der Sachkundenachweis dient dem Schutz der Kundinnen und Kunden bei Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall – geregelt durch die V-NISSG (Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall).

Was umfasst die Ausbildung?

Die Ausbildung zum Sachkundenachweis beinhaltet:

  • fundierte theoretische Grundlagen
  • Kenntnisse moderner Technologien (z. B. Laser und IPL)
  • spezifische Fähigkeiten für verschiedene Behandlungen
  • Sicherheits- und Hygienestandards

Für welche Behandlungen ist er erforderlich?

Der Sachkundenachweis ist unter anderem notwendig für:

  • Haarentfernung mit Laser oder IPL
  • Tattoo- und Permanent-Make-up-Entfernung
  • Faltenbehandlungen
  • Aknebehandlungen
  • Cellulite- und Fettreduktion
  • Narbenbehandlungen

Was bedeutet das für Sie?

Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet dies maximale Sicherheit, geprüfte Qualität und das gute Gefühl, in professionellen Händen zu sein.

Unser Versprechen
Wir erfüllen selbstverständlich alle gesetzlichen Anforderungen und verfügen über die erforderlichen Sachkundenachweise. So können wir Ihnen moderne und wirksame Behandlungen auf höchstem Sicherheitsniveau anbieten.

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